Ordnung der Kinderkrippe Wunderkinder  (Stand 01.07.2020)

Überall, wo viele Menschen zusammenkommen und zusammenleben, gibt es ordnende Gedanken und Regeln, die das Zusammenleben und die Bewältigung verschiedener Aufgaben erleichtern. Für alle Kinder, Eltern und Besucher unserer Kinderkrippe gelten im Haus und auf unserem Gelände die nachfolgend aufgeführten Regeln und Ordnungen. Über allen einzelnen Bestimmungen steht die Absicht, die gegenseitigen Rechte und Pflichten zu wahren und wahrzunehmen. Alle Personen, die sich in der Kinderkrippe sowie auf deren Gelände aufhalten, sind Vorbilder für die Kinder und achten auf Sauberkeit, Ordnung, Ruhe und Höflichkeit.

 

Betreuungsvertrag/Betreuungszeiten

Voraussetzung für die Aufnahme Ihres Kindes ist ein rechtsgültiger Betreuungsvertag. Die Aufnahmekriterien entnehmen Sie den Unterlagen des Infokoffers, welchen Sie beim Aufnahmegespräch erhalten. Als Betreuungszeiten gelten die im Vertrag festgelegten Tageszeiten. Änderungswünsche der Betreuungszeiten, sind schriftlich einzureichen. Die Genehmigung von Änderungen der Betreuungszeiten, in Abhängigkeit der Belegungssituation der Krippenplätze, obliegt der Krippenleitung.

 

Öffnungszeiten stand September 2019

 

  • Verlängerte Vormittagsgruppe:

Montag bis Freitag:                7:15Uhr – 13:30Uhr  

  • Ganztagesbetreuung:

Montag:                                  7:15Uhr – 13:30Uhr    

Dienstag – Donnerstag:         7:15Uhr – 17:00Uhr             

Freitag:                                   7:15Uhr – 13:30Uhr

  • Betreute Spielgruppe:

           Dienstag – Donnerstag:         7:30Uhr – 12:30Uhr    

 

Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass die jeweiligen Öffnungszeiten der verschiedenen Gruppen einschließlich der Bring- und Abholzeit zu verstehen sind. Deshalb sind auch für den Zutritt und das Verlassen des Gebäudes, sowie Anliegen an die Erzieherinnen diese Zeiten einzuhalten.

 

Schließzeiten

Es gibt in unserer Einrichtung feste Schließzeiten und Schließtage. Diese umfassen 30 Tage Ferien sowie 4 weitere flexible Tage (Putztag, päd. Tag etc.) Die Schließzeiten werden mit Beginn des jeweiligen Kinderkrippenjahres festgelegt und rechtzeitig bekannt gegeben.

 

Aufsichtspflicht und Versicherungen

Die Aufsichtspflicht beginnt mit der Übergabe Ihres Kindes an eine Erzieherin und endet mit der Begrüßung der Eltern, bzw. berechtigten Abholperson, durch die Erzieherin. Bei Festen innerhalb und außerhalb der Einrichtung, an denen Eltern teilnehmen, liegt die Aufsichtspflicht ausschließlich bei den Eltern oder deren bevollmächtigten Personen.           Die Kinder sind während des Aufenthalts in der Kinderkrippe und während allen Veranstaltungen der Einrichtung (Spaziergänge, Feste...) gegen Unfall versichert.

 

Bringen und Abholen der Kinder

Übergeben Sie Ihr Kind immer direkt einer Erzieherin. Informieren Sie uns immer bis 9:00 Uhr, wenn Sie sich verspäten oder Ihr Kind nicht in die Kita kommen wird (aufgrund von Urlaub oder Krankheit).  Achten Sie darauf, dass alle Außentüren und Absicherungen immer geschlossen sind. Die Türschließanlage dürfen nur die Erwachsenen betätigen. Des Weiteren sollte sich die Bring- und Abholphase Ihres Kindes auf ein Minimum beschränken. Das Parken ist nur auf den ausgewiesenen Parkflächen, sowie am Fahrbahnrand rund um die Kinderkrippe, gestattet. Der Kreuzungs- und Eingangsbereich der Krippe sind hierbei unbedingt freizuhalten.

 

Ordnung und Sauberkeit im Haus

Bitte helfen sie uns beim Halten von Ordnung und Sauberkeit. Alle Eltern sind für die Garderobenfächer ihrer Kinder verantwortlich. Die Hausschuhe stellen Sie bitte beim Abholen ins Schuhfach Ihres Kindes. Versehen Sie die Hausschuhe ihres Kindes mit Namen. Bitte warten Sie beim Abholen bis Ihr Kind aufgeräumt hat. Die Gruppenräume dürfen nicht mit Straßenschuhen betreten werden. Die Eltern sind für das mitgebrachte Spielzeug, sowie für abgestellte Fahrzeuge/Kinderwägen ihrer Kinder, verantwortlich. Wir suchen keine Sachen der Kinder. Die Krippe haftet nicht für Schäden oder Verlust dieser Gegenstände. In der Krippe, sowie auf dem gesamten Gelände, gilt absolutes Rauchverbot.

 

Eingewöhnungsphase

Die Eingewöhnungszeit umfasst einen bestimmten Zeitraum (mindestens jedoch 6 Wochen). Für die Ganztagesbetreuung muss eine entsprechend längere Eingewöhnungszeit eingeplant werden. Bitte planen Sie daher vor Ihrem Arbeitsbeginn genügend Zeit für die Eingewöhnung ein.

In dieser Zeit sollten Sie immer in der Lage sein, Ihr Kind jederzeit wieder abzuholen. Versuchen Sie im Vorfeld Ihr Kind auf den Ess- und Schlafrhythmus der Kita einzustellen.

In der Eingewöhnungsphase sollten die Krippenbesuche nicht durch zu lange Pausen oder Urlaub unterbrochen werden. Das Krippenpersonal entscheidet über den Verlauf der Eingewöhnung und den Zeitpunkt an dem die Eingewöhnung abgeschlossen ist. Ausführliche Informationen zur Eingewöhnung und deren Ablauf erhalten Sie mit den Aufnahmeunterlagen beim Aufnahmegespräch.

 

Kleidung und Wechselkleidung

Ziehen Sie Ihrem Kind praktische und strapazierfähige Kleidung, sowie im Sommer immer entsprechende Schutzbekleidung, an. Achten Sie auf passendes festes Schuhwerk für Ihr Kind, welches ein gefahrenloses Spielen im Innen- und Außenbereich ermöglicht. Für Flecken und Schäden an der Kleidung kann keine Haftung übernommen werden. Beschriften Sie jedes Kleidungsstück mit dem Namen Ihres Kindes. Eine detaillierte Mitbringliste erhalten Sie beim Aufnahmegespräch.

 

Mittagsruhe/ Ruhephasen

Mittagsruhe ist von 13:00 – 15:00Uhr. In diesem Zeitraum können die Kinder nur in Ausnahmefällen und nach Absprache abgeholt werden. Wenn ein Kind müde ist und/oder das Bedürfnis äußert Schlafen zu wollen, verweigern wir es ihm nicht. Das Bedürfnis des Kindes steht dabei immer im Vordergrund. Bei Problemen mit dem Schlafverhalten Ihres Kindes stehen wir Ihnen gerne als kompetente Berater zur Seite.

 

Verpflegung/ Essen

Um den Kindern eine gute Grundlage für den Krippentag zu geben, bitten wir Sie darum, den Kindern ein gesundes und ausgewogenes Frühstück mitzugeben. An Geburtstagen und Festen können Ausnahmen gelten, diese sprechen Sie bitte mit den Erzieherinnen ab.

Eine harmonische Essenseinnahme ist uns sehr wichtig. Deshalb sind folgende Essenszeiten bei der Planung der Betreuungszeit der Kinder zu berücksichtigen. Das Essensgeld für das Mittagessen und den Nachtisch werden mit den Elternbeiträgen eingezogen. Diese fallen nach den Vorgaben des liefernden Unternehmens an.

  • Frühstück:                9:45 – 10:15 Uhr

  • Mittagessen:            12:15 – 12:45 Uhr

Für Kinder, die sich bis 13:00 Uhr oder länger in der Einrichtung befinden ist das Mittagessen verpflichtend.

Wir bitten alle Eltern, auf die Essenskinder in der Garderobe zu warten.

 

  • Nachtisch                 15:15 – 15:45 Uhr

Aus pädagogischen- und hygienischen Gründen dürfen keine Lebensmittel bzw. Speisen außerhalb der Essensbereiche mitgeführt bzw. verabreicht werden. Jedes Kind bekommt bei uns ausreichend Zeit und Raum, sich satt zu essen.

 

Regelungen im Krankheitsfall/Bestimmungen Gemäß §34 Abs. 5 S.2 (lfSG)

Nach einer ansteckenden Krankheit oder einer Fiebererkrankung (Fieber definieren wir ab einer Temperatur von 38°C) kann das Kind erst wieder die Kita besuchen, wenn es mindestens 24 Stunden symptomfrei ist. Für die Wiederaufnahme nach einer meldepflichtigen Infektionskrankheit ist eine ärztliche Bescheinigung notwendig. Medikamente, insbesondere Antibiotika, werden in der Krippe nicht verabreicht. Für Ausnahmen (Nasenspray oder Hustensaft) muss von den Eltern ein entsprechendes Formular ausgefüllt werden. Genaueres entnehmen Sie dem Infoschreiben in den Aufnahmeunterlagen.

Des Weiteren richten sich unsere Aufnahmebestimmungen nach §34 IfSG (10a) in dem es wie folgt heißt: „Bei der Erstaufnahme in eine Kindertageseinrichtung haben die Personen-sorgeberechtigten gegenüber dieser einen schriftlichen Nachweis darüber zu erbringen, dass zeitnah vor der Aufnahme eine ärztliche Beratung in Bezug auf einen vollständigen, altersgemäßen, nach den Empfehlungen der zuständigen Impfkommission ausreichenden Impfschutz des Kindes, erfolgt ist. …. Weitergehende landesrechtliche Regelungen bleiben unberührt.

 

Informationen und Öffentlichkeitsarbeit

Wichtige Informationen entnehmen Sie den Infowänden der jeweiligen Gruppe. Wir bitten diese regelmäßig zu lesen. Elternbriefe und wichtige Informationen erhalten Sie über den regelmäßigen Kitanewsletter. Die Anmeldung erfolgt über die Aufnahmeunterlagen. Stellen Sie den Erhalt des Newsletters durch die regelmäßige Prüfung ihres Spamordners bzw. Filterregeln sicher. Weitere Einblicke und Berichte etc. können Sie über unsere Homepage, der Konzeption der Krippe oder das Mitteilungsblatt der Gemeinde Egenhausen erhalten. Unsere Datenschutzverordnung und die jeweiligen Einverständniserklärungen entnehmen Sie bitte unserer Homepage sowie dem Betreuungsvertrag.

 

Elternarbeit

Im Interesse der Betreuung und Erziehung der Kinder wird besonderen Wert auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit und gegenseitige Information zwischen den Erzieherinnen und Erziehungsberechtigten gelegt. Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Arbeit und auch über Ihre Teilnahme an Festen, Feiern, Elternabenden usw.… Der Elternbeirat wird beim jährlichen Elternabend gewählt und unterstützt die Aufgaben der Krippe und fördert die Zusammenarbeit zwischen Einrichtung, Eltern und Träger. Der Elternbeirat freut sich über tatkräftige Unterstützung und Mitwirkung.

 

Planung und pädagogischer Ansatz

Die Planung des Tagesablaufes und den pädagogischen Aktivitäten und Angeboten unterliegt dem Fachpersonal. Diese entnehmen Sie bitte unserer Konzeption sowie den ausführlichen Informationen in den Anmeldeunterlagen.

 

Hausrecht:

Die Leiterin sowie die Mitarbeiter üben das Hausrecht im Auftrag des Trägers, der Kinderkrippe Wunderkinder aus. Bei Verletzung der Hausordnung, insbesondere bei Störung des Hausfriedens oder wiederholten Regelverstößen kann die Leiterin ein Hausverbot aussprechen.

 

Mit der Unterschrift des Betreuungsvertrages wird diese Ordnung anerkannt.

 

Egenhausen, den 01.07.2020

 

 

        

 

Wir sind für Sie da

Kinderkrippe Wunderkinder Egenhausen

Adresse

Allmandweg 2

72227 Egenhausen

 

Tel:

Krippenleitung und Ganztagesgruppe (Zwerge) 07453 - 3239

 

betreute Spielgruppe (Wichtel)

07453 - 276 90 40

 

E-mail:

Kinderkrippe-Wunderkinder@gmx.de

Öffnungszeiten

Zwergenstübchen

Montag         7:15 - 13:30Uhr

 

Dienstag bis  7:15 - 17:00Uhr

Donnerstag  

 

Freitag          7:15 - 13:30Uhr

 

 

Wichtelwerkstatt

Dienstag bis
Donnerstag   7:30 - 12:30Uhr